DSC_0004

Bulli-Verantwortliche & Kontakt

Verantwortlich für unseren vereinseigenen Bulli sind Annika Schroers und Peter Panglisch. Für Informationen zu freien Terminen und Ausleih-Bedingungen stehen beide gerne jederzeit (vorzugsweise per E-Mail) zur Verfügung:

E-Mail: bulli@kjg-hardt.de

Annika Schroers: 01578/7461665
Peter Panglisch: 0177/6865292

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine Anfrage:

    Ihr Name (Pflichtfeld)

    Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

    Ihre Telefonnummer (Pflichtfeld)

    Datum der Ausleihe

    von: bis:

    Ihre Nachricht


    Datenschutz

    Preise, Ausleih- und Nutzungsbedingungen

    Preise

    Die Ausleihkosten werden wie folgt berechnet:

    -0,33 € pro km, mindestens jedoch 15 € pro Tag

    -zzgl. Ausleihpauschale von 20 €

    -zzgl. eventuell weiterer anfallender Kosten gemäß dieser Vereinbarung (Reinigungskosten bei  Verschmutzung, Tankkosten bei nicht vollgetankter Rückgabe)

    Der Betrag ist bei Barzahlung sofort fällig und bei der Rückgabe des Fahrzeugs zu entrichten oder bei Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf eines unserer Konten zu überweisen.

    Volksbank Mönchengladbach

    IBAN     DE 57 3106 0517 0103 0000 17
    BIC        GENODED1MRB

     

    Stadtsparkasse Mönchengladbach

    IBAN     DE27 3105 0000 0000 4194 40
    BIC        MGLSDE33XX

                       

    Ausleihbedingungen

    Stornierung: Ausfallkosten werden wie folgt berechnet:
    ● Die Ausleihe kann jederzeit bis vier Wochen vor dem Entleihtermin kostenlos vorzugsweise schriftlich per E-Mail oder alternativ telefonisch storniert werden.
    ● Im Falle einer Stornierung innerhalb von vier Wochen bis zwei Wochen vor dem Entleihtermin berechnen wir für jeden Tag des vereinbarten Entleihzeitraums 15 €.
    ● Im Falle einer Stornierung bis zwei Wochen vor dem Entleihtermin berechnen wir für jeden Tag des vereinbarten Entleihzeitraums 20 €.

    Schäden: Der Entleiher haftet für alle Kosten zur Beseitigung von Schäden (Reparaturkosten, Aufwendungen, Nebenkosten) oder eingetretener Wertminderungen des Fahrzeugs je Schadensfall bis zu 1.500,00 € (Selbstkostenanteil), die während des Entleihzeitraumes am Fahrzeug entstehen. Außerdem gehen Regulierungen, die aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens entstehen in vollem Umfang zu Lasten des Entleihers. Bei jedem Schaden ist der Halter unverzüglich zu benachrichtigen und ein Schadensprotokoll anzufertigen.
    Bei selbstverschuldeten Unfällen erhebt der Förderverein der KJG Hardt e.V. je Schadensfall in der Haftpflicht- bzw. Vollkaskoversicherung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 €.

    Übergabe: Vor der Übernahme hat sich der Entleiher vom ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen. Der Entleiher oder der Fahrer bestätigt im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein, indem er bei Abholung unaufgefordert seinen Führerschein vorzeigt.
    Der Verleiher haftet nicht für die Folgen bei Nichtübergabe des Fahrzeugs an den Entleiher, aus Gründen, die der Verleiher nicht zu vertreten hat (Beispiel: Der Vormieter gibt das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurück, Werkstattaufenthalt durch Defekt oder Beseitigung von Unfallfolgen).

    Rückgabe: Die Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt zum vereinbarten Termin möglichst in Gegenwart von Entleiher und Halter. Wird das Fahrzeug verspätet oder durch einen selbstverschuldeten Unfall so stark beschädigt zurückgegeben, dass eine direkte Weiterverleihung ausgeschlossen oder unzumutbar ist, haftet der Entleiher für alle entstehenden Folgekosten (z.B. Kosten für ein Mietfahrzeug). Das Fahrzeug ist sauber und vollgetankt zurückzugeben, andernfalls werden eine Reinigungspauschale in Höhe von 20 €, die Tankkosten gemäß Tankbeleg sowie eine Tankpauschale in Höhe von 10 € zusätzlich in Rechnung gestellt. Falls das Fahrzeug von innen (Sitze, Fußraum, Ablagefächer) so stark beschmutzt ist, dass eine ordentliche Reinigung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand betrieben werden muss, wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 30 € in Rechnung gestellt. Dies betrifft z.B. Fälle, in denen die Sitze Flecken aufweisen, Boden oder Armaturen verklebt sind, Getränke ausgelaufen sind oder ein unangenehmer Geruch im Fahrzeug haftet.

    Nutzungsbedingungen

    Das Fahrzeug wird ausschließlich mit Diesel betankt.

    Im Fahrzeug herrscht zu jederzeit absolutes Rauchverbot.

    Mit dem Fahrzeug dürfen inklusive Fahrer maximal 9 Personen transportiert werden. Das zulässige Gesamtgewicht muss beachtet und darf nicht überschritten werden.

    Der Entleiher (und wenn abweichend jeder weitere Fahrer) informiert sich vor Fahrtantritt über den ordnungsgemäßen Gebrauch und die korrekte Bedienung des Fahrzeugs und dessen Besonderheiten (Lektüre des Handbuchs, Fragen an den Verleiher o.ä.).

    Der Entleiher bzw. der jeweilige Fahrer haben sämtliche Verkehrsregelungen, insbesondere nach StVO, einzuhalten. Zuwiderhandlungen, Ordnungs- und Bußgelder, die im Zusammenhang mit der Ausleihe anfallen, hat der Entleiher bzw. der Fahrer zu tragen. Ebenso haftet er für Flurschäden aller Art (z.B. Straßenverschmutzung, Blockierung von Zufahrten, Park-/Abschleppgebühren).

    Das Fahrzeug verfügt über eine Anhängerkupplung. Hieran dürfen nur Anhänger angekuppelt werden, die die Last von 750 kg (bei ungebremstem Anhänger) oder 1.650 kg (bei gebremstem Anhänger) nicht überschreiten. Für die Nutzung der Anhängerkupplung übernimmt der Halter des Fahrzeugs keine Haftung.

    Das Fahrzeug ist haftpflichtversichert mit unbegrenzter Deckungssumme bei Sachschäden mit 7,5 Mio. Euro bei Personenschäden pro Person. Zusätzlich besteht eine Vollkaskoversicherung. Weiterhin ist das Fahrzeug mit einem Euro-Schutzbrief abgesichert.

    Darüber hinaus besteht für das Fahrzeug eine ADAC Gold Mitgliedschaft.

    Bei größeren Schäden, insbesondere bei Hinzuschaltung von Polizei, bei Personenschäden oder wenn die Substanz der Fahrzeugs erheblich beeinträchtigt ist oder eine Weiterfahrt unmöglich ist oder wenn eine Werkstatt aufgesucht werden muss, ist der Verleiher unverzüglich zu informieren. Darüber hinaus verpflichtet sich der Entleiher und/oder der Fahrzeugführer zur Anfertigung eines Unfall-/Schadenprotokolls, das bei Rückgabe an den Verleiher zu übergeben ist. Bei kleineren Schäden (z.B. optische Schäden wie Kratzer, Beschädigungen des Innenraums o.ä.) ist der Verleiher bei Rückgabe unaufgefordert zu informieren.

    Der Innenraum ist vom Entleiher zu reinigen. Der Entleiher verpflichtet sich, selbständig und eigenverantwortlich auf einen ordnungsgemäßen Schutz des Innenraums, der Innenverkleidung und der Ladekanten beim Transport von Gegenständen hinzuwirken. Beseitigungen von Beschädigungen des Innenraums und der Ladekanten werden dem Entleiher in Rechnung gestellt.

    Eine Außenreinigung ist nur in Ausnahmefällen notwendig, wenn das Fahrzeug besonders stark verschmutzt ist (z.B. durch Matsch und Schnee). Im Falle einer Außenreinigung (Waschstraße, Hochdruckreiniger) ist ausdrücklich auf die Fahrzeugmaße und auf die Außenfolierung zu achten.

    Das Fahrtenbuch ist vor und nach Ausleihe gemäß den dort abgefragten Daten leserlich auszufüllen, um eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung zu gewährleisten. Falsche oder fehlende Angaben werden durch Schätzwerte zu Lasten des Entleihers von Seiten des Fördervereins der KJG Hardt e.V. ersetzt.

    Eine Weitergabe oder Untervermietung des Fahrzeugs (auch unentgeltlich) ist ausdrücklich nicht gestattet.

    Download Ausleihbedingungen

    20150821_101858077_iOS